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Mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 18.5.2005
wurde in der Satzung eine Gebührenordnung verankert, die außerhalb der Satzung mit einfacher Mehrheit von der Mitgliederversammlung geändert werden kann.
Die Gebührenordnung
ist seit dem 01.01.2006 gültig, ab dem 01.01.2008 kamen die Arbeitsleistungen hinzu (§ 7 GebO). 2009 und 2020 wurde eine Beitragserhöhung beschlossen.
Die Gebührenordnung kann hier heruntergeladen werden.
Für den Nachweis der Arbeitsleistung
ab 01.01.2008 gibt es ein Nachweisformular zum Download.
Der Nachweis muß von einem Verantwortlichen gezeichnet sein und beim Vorstand/Schatzmeisterin eingereicht werden, spätestens zum Jahresende.